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Preis-Check für Ihre Immobilie

Trennung – und die gemeinsame Immobilie? Wir zeigen faire Wege.

Immobilie verkaufen bei Scheidung – Ihr Immobilienmakler in Ratingen

Wenn eine Ehe oder Partnerschaft enden, ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert, der geregelt werden muss. Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 130.000 Ehen geschieden (Statistisches Bundesamt, 2025), im Schnitt nach knapp 15 Jahren – nach so vielen gemeinsamen Jahren gehört fast immer eine Immobilie dazu.

Für den Umgang mit gemeinsamen Immobilienbesitz gibt es mehrere faire Wege: der gemeinsame Verkauf, die Auszahlung eines Partners oder die Vermietung. Als inhabergeführtes Maklerbüro im Herzen von Ratingen sind wir seit 1995 auf dem regionalen Immobilienmarkt tätig. Häufig wendet sich zunächst nur eine Partei an uns und bringt den Verkauf auf den Weg – wir berücksichtigen dabei stets die Eigentumsverhältnisse und die rechtliche Lage, kommunizieren neutral und konfliktvermeidend und begleiten Sie diskret von der Bewertung bis zum Notar.

Wem gehört die Immobilie bei einer Scheidung?

Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht, unabhängig davon, wer den Kredit zahlt oder wer eingezogen ist. Gehört die Immobilie beiden, kann keiner allein über sie verfügen. Wer im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, teilt zudem den während der Ehe entstandenen Wertzuwachs – das betrifft aber den finanziellen Ausgleich, nicht automatisch das Eigentum an der Immobilie. Wie die Details in Ihrem Fall geregelt sind, klärt Ihr Anwalt. Wir liefern die neutrale Wertgrundlage, auf der eine faire Einigung aufbauen kann.

Welche Optionen gibt es für die gemeinsame Immobilie?

Für eine gemeinsame Immobilie in der Trennung gibt es im Wesentlichen vier Wege:

  1. Gemeinsam verkaufen und den Erlös teilen – der häufigste und meist klarste Weg. Beide gehen finanziell unbelastet auseinander.
  2. Ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt die Immobilie allein. Das ist sinnvoll, wenn einer wohnen bleiben möchte und die Finanzierung tragen kann.
  3. Vermieten und die Mieteinnahmen teilen – eine Übergangslösung, wenn ein Verkauf (noch) nicht gewollt ist.
  4. Teilungsversteigerung – nur als letztes Mittel, wenn keine Einigung gelingt. Sie bringt meist einen niedrigeren Erlös.

Welcher Weg der beste ist, hängt von Ihrer Situation ab – eine neutrale Bewertung schafft für alle die gleiche, faire Grundlage.

Wie läuft der Verkauf bei einer Trennung ab?

Aus Erfahrung wissen wir: Eine Trennung ist Privatsache. Neben einem guten Preis zählt für viele Eigentümer vor allem Diskretion – manchmal auch gegenüber der Nachbarschaft. Auf Wunsch vermarkten wir Ihre Immobilie deshalb zunächst nur über unseren persönlich bekannten Interessentenkreis. So bleibt Ihr Vorhaben im engen Kreis, ohne dass Sie auf einen marktgerechten Preis verzichten.

Zuerst ermitteln wir den marktgerechten Wert – neutral, sodass beide Seiten ihm vertrauen können. Dann bereiten wir die Unterlagen und ein hochwertiges Exposé vor. Unsere Experten von Schneider Finanzierungen klären über direkte Gespräche und Prüfung der Unterlagen, die Bonität und Handlungsfähigkeit der Interessenten. Wir übernehmen die Verhandlung und begleiten den Notartermin. Der Erlös wird anschließend nach Ihrer Vereinbarung aufgeteilt.

Als neutrale dritte Instanz halten wir den Prozess dabei sachlich – das entlastet beide Seiten.

Was ist unsere Immobilie in Ratingen wert?

Den Wert bestimmen Lage, Zustand, Größe und der aktuelle Immobilienmarkt in Ratingen – und der unterscheidet sich je Ortsteil und Mikrolage deutlich. Eine neutrale Wertermittlung ist bei einer Trennung besonders wichtig: Sie ist die faire Grundlage für einen Verkauf ebenso wie für die Auszahlung eines Partners und den Zugewinnausgleich. Aktuelle Zahlen finden Sie unter Verkaufspreise Ratingen. Ihre persönliche, kostenfreie Einschätzung erstellen wir innerhalb weniger Tage.

Was passiert mit der gemeinsamen Finanzierung?

Ein laufendes Darlehen endet nicht mit der Trennung – in der Regel haften beide Partner gesamtschuldnerisch weiter, bis eine neue Regelung getroffen ist. Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Erlös abgelöst. Je nach Vertrag kann dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank den anderen aus der Haftung entlassen und die Finanzierung neu bewerten.

Diese Fragen müssen Sie nicht auswärts klären: Über Schneider Finanzierungen haben wir die passenden Experten im eigenen Haus. So bekommen Sie Antworten zu Ablösung, Vorfälligkeit oder einer neuen Finanzierung aus einer Hand – ohne dass Sie Ihre persönliche Situation ein weiteres Mal einem fremden Dienstleister schildern müssen.

Warum hilft ein neutraler Makler bei Trennung und Scheidung?

Eine Trennung ist emotional – und genau deshalb ist eine neutrale, sachliche Instanz so wertvoll. Als Immobilienmakler bei Scheidung und Trennung bewerten wir objektiv, sodass beide Seiten der Zahl vertrauen können. Wir vermarkten auf Wunsch diskret und prüfen die Finanzierung der Käufer. Wir vermitteln zwischen den Beteiligten, ohne Partei zu ergreifen, und sorgen für einen ruhigen, transparenten Ablauf. Ihre persönlichen Ansprechpartner in der Beratung sind die Inhaber Stefan Schneider und Tobias Otten, unterstützt von unserem eingespielten Verkaufsteam.

Wir begleiten Verkäufe in Ratingen und im gesamten Kreis Mettmann, darunter Erkrath, Mettmann, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Velbert und Wülfrath. Hinzu kommen die angrenzenden Städte Düsseldorf, Duisburg, Neuss und Meerbusch.

Ihr nächster Schritt

Der beste erste Schritt ist die neutrale, kostenfreie Wertermittlung Ihrer Immobilie – als faire Grundlage für jede weitere Entscheidung, ob Verkauf, Auszahlung oder Vermietung. Wertermittlung und Beratung sind bei uns immer kostenlos und unverbindlich – und auf Wunsch selbstverständlich diskret.

Weitere Themen: Geerbte Immobilie verkaufen · Immobilie verkaufen – der Überblick

Bei gravierenden Veränderungen sind neutrale Informationen und Fakten hilfreich, eine emotional belastende Situation zu entschärfen. Wir unterstützen Sie mit kompetenter und sachlicher Beratung.

Stefan Schneider, Geschäftsführer der Schneider Immobilien GmbH

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Häufige Fragen zu Immobilie und Scheidung

Muss die Immobilie bei einer Scheidung verkauft werden?

Nein. Ein Verkauf ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Ebenso kann ein Partner den anderen auszahlen und die Immobilie übernehmen oder beide vermieten sie gemeinsam. Der Verkauf ist aber oft der klarste Weg, weil beide finanziell unbelastet auseinandergehen.

Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?

Eigentümer ist, wer im Grundbuch eingetragen ist. Gehört das Haus beiden, kann nur gemeinsam darüber entschieden werden. Der Zugewinnausgleich betrifft den finanziellen Wertausgleich, nicht automatisch das Eigentum. Die konkrete Aufteilung wird mit anwaltlicher Unterstützung geregelt.

Kann ein Partner den anderen auszahlen?

Ja. Grundlage ist der marktgerechte Wert der Immobilie. Auf dieser Basis wird der Anteil des ausscheidenden Partners berechnet. Voraussetzung ist, dass der übernehmende Partner die Finanzierung tragen kann und die Bank die Haftung entsprechend anpasst.

Was passiert, wenn ein Partner nicht verkaufen will?

Zunächst hilft meist ein sachliches Gespräch auf Basis einer neutralen Bewertung, oft auch eine Mediation. Erst wenn keine Einigung gelingt, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung, die in der Regel einen niedrigeren Erlös bringt. Eine einvernehmliche Lösung ist daher fast immer das bessere Ergebnis.

Können wir die Immobilie schon im Trennungsjahr verkaufen?

Ja. Ein einvernehmlicher Verkauf ist jederzeit möglich und nicht an das Ende des Trennungsjahres gebunden. Sind sich beide Eigentümer einig, kann der Verkauf sofort vorbereitet werden.

Fällt beim Verkauf wegen Scheidung Spekulationssteuer an?

Wurde die Immobilie durchgehend selbst genutzt, fällt in der Regel keine Spekulationssteuer an. Bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf kann sie anfallen, insbesondere wenn ein Partner vor dem Verkauf ausgezogen ist. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab und wird am besten mit einem Steuerberater geklärt. Wir beraten nicht zu steuerlichen Themen.

Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?

Ein bestehendes Darlehen läuft weiter und in der Regel haften beide Partner gesamtschuldnerisch. Beim Verkauf wird es aus dem Erlös abgelöst, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. Übernimmt ein Partner die Immobilie, entscheidet die Bank über die Entlassung des anderen aus der Haftung.