Information zur Gesetzgebung
Energieausweis
Der Energieausweis ist ein wichtiges und per Gesetz verpflichtendes Dokument für jeden Eigentümer. Bei einem Verkauf oder einer Vermietung ist er vorzulegen.
Folgende Varianten des Energieausweises gibt es:
Bedarfsausweis
Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 muss ein Bedarfsausweis vorgelegt werden. Ausgenommen hiervon sind jene Wohngebäude, die mindestens laut der Vorschriften der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 saniert worden sind. Die Daten des Bedarfsausweises basieren auf den baulichen Gegebenheiten und Standardberechnungen zum Nutzerverhalten sowie äußeren Faktoren.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsweises wird erstellt mit Hilfe der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und zeigt somit den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes an. Bei Gewerbeflächen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Im Rahmen eines Verkaufsauftrags erstellen wir für Sie, in Kooperation mit zertifizierten Energieberatern, den passenden Energieausweis zu Ihrer Immobilie.
Hier können Sie ihren Energieausweis online erstellen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Der Bedarfsausweis online kostet € 109,95
Der Verbrauchsausweis online kostet € 59,95