Information zum Geldwäschegesetz (GWG)
Nach dem Geldwäschegesetz müssen wir als Immobilienmakler die Identität unserer Kunden feststellen. Diese Pflicht gilt für alle Verträge, die wir mit Ihnen (mündlich oder schriftlich) abschließen. Um die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen, benötigen wir Ihre Unterstützung, denn folgende Informationen sieht das GWG vor:
- Sie müssen von uns identifiziert werden durch Einsichtnahme in Ihren Personalausweis und Erfassung folgender Daten: Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift
- Bei Firmen ist das Handelsregister einzusehen und die Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz der Hauptniederlassung sowie der Name des gesetzlichen Vertreters zu vermerken
- Die Anfertigung einer Kopie Ihres Personalausweises und/oder des Handelsregisters gelten ebenso als Aufzeichnung
- Mit welchem Hintergrund wird das geplante Geschäft getätigt?
- Handeln Sie im eigenen Namen oder für einen wirtschaftlich Berechtigen / Dritten?
- Die Unterlagen sind von uns 5 Jahre aufzubewahren.
Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes werden berücksichtigt.