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Ein sperriger Begriff mit Konsequenzen und Pflichten für Vermieter

EnSikuMaV -Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung

Diese Verordnung umfasst Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung, die u.a. Vermieter von Wohnungseigentum gegenüber den Nutzern, sprich ihren Mietern in die Pflicht nehmen. Sie wurde von der Bundesregierung am 24. August 2022 festgelegt und gilt vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.

Ziel ist es, Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen auf den nötigen Energiesparkurs zu bringen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenbündels ist die Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und Eigentümer von Wohngebäuden. Wir geben Ihnen einen Überblick und konkrete Hilfestellung, wie Sie Ihrer Informationspflicht schnell und unkompliziert nachkommen.

Die Informationspflichten im Überblick

Gasversorger an Eigentümer

Bis zum 30. September 2022 müssen Gaslieferanten Eigentümern folgendes mitteilen:

Eigentümer an Mieter mit zentraler Heizungsanlage

Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten müssen nur die Informationen, die sie von ihrem Gasversorger erhalten haben, unverzüglich an die Mieterinnen und Mieter weiterleiten.

Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen bis zum 31. Oktober 2022 zusätzliche Informationen an die Mieterinnen und Mieter geben:

Darüber hinaus sind Eigentümer verpflichtet, den Wohnungsnutzern Kontakte und Internetadressen, beispielsweise einer Energieagentur oder Verbraucherorganisation, für Informationen zur Energieeffizienz zu nennen. Diese Informationspflicht gilt als erfüllt, wenn er an dieser Stelle die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ www.energiewechsel.de.nennt und klar und verständlichen auf die Internetangebote der Kampagne mit Möglichkeiten der Information zu Effizienz- und Einsparpotenzialen hinweist.

Empfehlung zum Vorgehen

So kommen Sie Ihren Pflichten kurzfristig nach. Ihr Schreiben pro Wohnung sollte folgende Angaben beinhalten:

Ist 2021/2022
Die Energieverbrauchszahlen (Heizung und Warmwasser in Summe) und entsprechende Kosten aus der letzten Nebenkostenabrechnung nehmen.

Prognose 2022/23
Für die Angabe der voraussichtlichen Kostenerhöhung nehmen Sie die prozentuale Kostenerhöhung, die der Gasversorgers seiner Berechnung an Sie zugrunde gelegt hat. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste der Zuschlag nur auf die Verbrauchskosten berechnet werden und für Wartungskosten etc. der ursprüngliche Wert berücksichtigt werden.

Berechnung der Einspareffekte durch Senkung der Raumtemperatur
Übernehmen Sie hier den Prozentzusatz 6% für 1°Grad Temperaturabsenkung. Diesen Ansatz sollen lt. Verordnung auch die Gasversorger wählen.

Hinweis auf Adressen für Informationen zu energiefreundlichem Verhalten
Hier genügt ein Hinweis auf ein Beratungsangebot des Lieferanten oder die Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz www.energiewechsel.de.

Musterbrief mit Formulierungsvorschlägen

Einen Musterbrief mit Formulierungshilfen können Sie hier downloaden und als Vorlage gerne verwenden. Dieser Brief entspricht unserer Meinung nach den gestellten Anforderungen. Er erhebt aber keinen Anspruch auf juristische Vollständigkeit und Verwertung.

Wir unterstützen Sie gerne bei der wichtigen Aufgabe, Ihre Mieter ausreichend zu informieren.

Susanne Gebhardt

Vermietung

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