17.10.2019 WEG kann Vermietung an Feriengäste nicht verbieten
Eine Hausbewohnerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vermietete ihre Wohnung regelmäßig an Feriengäste. Dies war laut Teilungserklärung auch ausdrücklich erlaubt, missfiel jedoch den anderen Eigentümern.
Der Fall: WEG stimmt gegen Kurzzeitvermietung
In einer Eigentümerversammlung stimmten alle Teilnehmer, außer der betroffenen Wohnungseigentümerin, gegen die Kurzzeitvermietung. Laut Teilungserklärung reicht eine Mehrheit von 75 Prozent für eine Entscheidung aus. Die Eigentümerin, die ihre Wohnung regelmäßig tage- oder wochenweise vermietete, zog daraufhin vor Gericht und bekam letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.
Das Urteil: Änderung der Zweckbestimmung bedarf Einstimmigkeit
Die Vermietung an Kurzzeitgäste gehört laut BGH-Urteil zur Zweckbestimmung einer Eigentumswohnung und darf somit nicht per Mehrheitsbeschluss geändert werden. Um ein solches Verbot durchzusetzen, bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer einer WEG. Dieser Beschluss dient vor allem dem Schutz der Minderheit.
Sofern die Wohnung jedoch überbelegt ist, Störungen durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung auftreten, könnten die anderen Eigentümer auf Unterlassung der Kurzzeitvermietung klagen. [Az.: V ZR 112/18]
Die Ratingerin Thelse Schliebs (83) berichtet von ihrem Besuch im Impfzentrum des Kreises Mettmann in Erkrath. Alles sei reibungslos gelaufen, auch die Fahrt im Taxi.
Der damalige Beigeordnete Oliver Flohr, zuständig für das Dezernat Personal, Organisation und Informationstechnologie (IT), verließ zum 15. Oktober 2019 die Stadt auf eigenen Wunsch und wechselte nach Mönchengladbach. Erster Beigeordneter Rolf Steuwe kümmerte sich kommissarisch um den Bereich IT.
Nach einem Einbruch im Bergischen Land gingen Spezialkräften der Düsseldorfer Polizei zwei Täter ins Netz, die auch in Ratingen unterwegs waren. Beide mussten sich nun vor dem Haftrichter wegen Bandendiebstahls verantworten. Sie sitzen in U-Haft.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Vermieterin ab: Die Mietpreisbremse verstößt nach Auffassung des Gerichts weder gegen die Eigentumsgarantie, noch gegen die Vertragsfreiheit.
Ein Käufer hatte zu einer Eigentumswohnung einen Tiefgaragenstellplatz für rund 20.000 Euro erworben. Da der Stellplatz an der schmalsten Stelle jedoch nur 2,50 Meter misst, verlangt er vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig.
Das Vergleichsportal Verivox meldet einen rasanten Anstieg der Nachfrage nach Ökostrom. In einer aktuellen Meldung spricht das Portal vom Greta-Effekt, benannt nach der Klimaaktivistin Greta Thunberg. Die Atomkatastrophe in Fukushima 2012 hatte ähnliche Auswirkungen auf die Nachfrage.
Während in vielen deutschen Städten zu wenig gebaut wird und somit der Wohnungsbedarf teilweise nur zur Hälfte gedeckt wird, kommt es anderenorts zu wachsendem Leerstand durch zu viele Neubauten. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).
Der Eigentümerverband Haus & Grund plädiert dafür, dass Wohnen in Deutschland bezahlbar bleiben muss. Da hierbei auch die Wohnnebenkosten eine Rolle spielen, rückt der Verein in einer aktuellen Studie die Müllgebühren und Serviceleistungen der 100 einwohnerstärksten Städte Deutschlands in den Fokus.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist aktuell darauf hin, dass die ersten Energieausweise, die für Nichtwohngebäude ausgestellt wurden, bald ihre Gültigkeit verlieren. Die ersten Ausweise wurden im Juli 2009 ausgestellt; nach zehn Jahren verlieren sie ihre Gültigkeit.
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