07.02.2019 Tod des Mieters: Das müssen Vermieter wissen
Mit dem Tod eines Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch; je nach Situation, steht der Vermieter vor einigen offenen Fragen und Herausforderungen.
Weitere, im Haushalt lebende Personen
Steht der Verstorbene als einziger im Mietvertrag, können andere, im Haushalt lebende Personen, den Vertrag übernehmen. Diese „eintrittsberechtigten“ Personen können vom Vermieter nur „aus wichtigen Gründen“, zum Beispiel finanzielle Unzuverlässigkeit, außerordentlich gekündigt werden. Stehen hingegen weitere Personen im Mietvertrag, sind diese ab sofort die Mieter, sofern sie nicht Gegenteiliges erklären.
Alleinlebender Mieter
Hat der Mieter allein gelebt, ist das Mietverhältnis Bestandteil seines Erbes. Für die Erben gelten die gleichen Konditionen wie für den Altmieter. Der Vermieter kann jedoch eine Kaution verlangen, auch wenn der Verstorbene keine zahlen musste. Außerdem kann er das Mietverhältnis mit den Erben, unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen, kündigen.
Wird das Erbe ausgeschlagen oder es gibt keine Erben, sollte der Vermieter beim Amtsgericht eine Nachlasspflegschaft für Kündigung und Räumung beantragen. Die Kosten hierfür werden aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt oder vom Staat getragen.
Die Feuerwehr in Heiligenhaus hat fünf Menschen und ein Baby aus einem brennenden Mehrfamilienhaus gerettet. Durch den Rauch war die Flucht durchs Treppenhaus nicht möglich.
Antrag für die aktuellen Haushaltsberatungen: Auch ein Headhunter soll aktiv werden.
Die Fliedner-Klinik schickt mobile Teams aus, die die Bewohner von Behinderten-Wohngruppen auf Corona testen. Eine Aufgabe, die den Mitarbeitern einiges an Einfühlungsvermögen abverlangt und sehr anstrengend ist.
Vermieter, die im Jahr 2020 unverschuldet Mietausfälle erlitten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, informiert der Verband Haus und Grund Rheinland Westfalen. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden – die Frist ist nicht verlängerbar.
Elektronische Schließsysteme sind sehr komfortabel, sofern sie zuverlässig funktionieren und manipulationssicher sind. Deshalb sollten vor der Anschaffung einige Dinge beachtet und genau überlegt werden, mahnt der Verband privater Bauherren (VPB).
Die Energiekosten in Deutschland sind innerhalb eines Monats so stark gestiegen wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Die Kosten für Heizung, Strom und Sprit legten zum Jahreswechsel um knapp 7 Prozent zu.
Wohnungswasserzähler werden hierzulande nach sechs Jahren (kalt) bzw. fünf Jahren (warm) ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Dies liegt an den strengen eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland. Ein seltenerer Austausch, wie er in vielen anderen Ländern bereits Usus ist, würde enorme Kosten sparen.
Eigentümer und Immobilienbesitzer, die eine Solaranlage betreiben und Strom ins Netz einspeisen, müssen ihre Gewinne versteuern. Auf der anderen Seite dürfen sie auch Verluste steuermindernd geltend machen – Ein Urteil, das viele Immobilienbesitzer freuen dürfte. Dies entschied das Finanzgericht Thüringen.
Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Unter anderem wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden.
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