02.07.2020 Mehrwertsteuersenkung: So profitieren Eigentümer und Bauherren
Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 1. Januar 2021 ist der reguläre Satz von 19 auf 16 Prozent gesenkt, die reduzierte Mehrwertsteuer beträgt fünf statt sieben Prozent. Bauherren, deren Eigenheime noch in diesem Jahr fertig werden, können richtig sparen. Doch auch Eigentümer können profitieren.
Einsparungen für Bauherren
Bauherren, deren Immobilie noch in diesem Jahr fertiggestellt wird, können von der Reduzierung der Mehrwertsteuer profitieren, sofern kein Festpreis vereinbart wurde, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Bei Klauseln wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. Umsatzsteuer“ ist eine Einsparung möglich. Hier hilft der Steuerberater weiter. Der VPB warnt jedoch davor, Baufirmen zu einer schnellen Fertigstellung zu drängen, da unter Zeitdruck mehr Fehler passieren und diese auch erst zu spät bemerkt werden könnten.
Eigentümer: Jetzt sanieren
Für Eigentümer ist jetzt ein guter Zeitpunkt, um Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Insbesondere Arbeiten, die in der nächsten Zeit ohnehin anstehen, sollten Eigentümer nun angehen. Bei allen Handwerkerrechnungen werden nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Zum können Lohn-, Arbeits- und Fahrtkosten sowie die Umsatzsteuer bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Nicht in allen Ratinger Gemeinden finden Präsenz-Gottesdienste statt. Wer die Kirchentüren nicht öffnet, bietet beispielsweise Gebetszettel aus
Die Gewächse haben stark unter der Trockenheit in den vergangenen Sommerperioden gelitten. Wie dem jüngsten Waldzustandsbericht zu entnehmen ist, leiden 80 Prozent des Waldes deutschlandweit unter der Dürre der letzten Sommer. An den Wäldern entlang der Straßen und Wege birgt dies große Gefahren: Zuerst fallen die vertrockneten Äste und Kronen der Bäume auf die Wege, und später versperren umgefallene Bäume ganze Straßen.
Zurzeit wird an vielen Stellen im Hintergrund gearbeitet. Zwei große Verkehrsprojekte könnten für Ratingen eine ganz entscheidende Bedeutung bekommen. Der Unternehmensverband will aus Einpendlern Einwohner machen.
„Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ – so fasst der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zusammen.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, ist die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen von Januar bis November 2017 gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich gesunken. Demnach wurden 2017 in Deutschland 313.658 Genehmigungen erteilt, das sind 7,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
In gleich zwei Fällen, in denen Mieter zu hohe Betriebskosten anzweifelten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Mieter.
Bei außergewöhnlich hohen Nachzahlungsforderungen müssen Vermieter und Versorger den tatsächlichen Verbrauch beweisen und darlegen. Zudem darf der Mieter zur Überprüfung Einsicht in die Ablesebelege der anderen Parteien des Wohnhauses fordern.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) meldet Rekordeinnahmen der Länder durch die Grunderwerbsteuer. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Einnahmen um fast 6 Prozent gestiegen. Der BFW fordert auch die Politik zum Handeln auf.
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, diese zu verkaufen und teilte dies ihrem Mieter mit. Der Mieter ließ zwei Makler anstandslos hinein, beim dritten Makler verlangte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro pro angefangener Stunde, da die Termine für ihn mit erheblichem Aufwand und Unannehmlichkeiten verbunden waren.
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