10.05.2018 GroKo beschließt Baukindergeld – auch rückwirkend
Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.
Staatliche Förderung für Immobilien
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gab bekannt, dass das Baukindergeld rückwirkend ab Januar 2018 gezahlt werden soll. Profitieren können davon Familien mit bis zu 75.000 Euro Jahreseinkommen – hinzugerechnet werden Freibeträge von 15.000 Euro pro Kind und Jahr. Eine Familie mit einem Kind darf also 90.000 Euro im Jahr verdienen, um förderungsfähig zu sein. Von dieser Neuerung könnten etwa 200.000 Familien profitieren.
Finanzierung über KfW geplant
Union und SPD planen, das Baukindergeld über die staatliche KfW-Förderbank zu realisieren. Die KfW weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass aktuell keine Antragsstellung möglich ist, da sie sich noch im Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) befindet.
Nicht in allen Ratinger Gemeinden finden Präsenz-Gottesdienste statt. Wer die Kirchentüren nicht öffnet, bietet beispielsweise Gebetszettel aus
Die Gewächse haben stark unter der Trockenheit in den vergangenen Sommerperioden gelitten. Wie dem jüngsten Waldzustandsbericht zu entnehmen ist, leiden 80 Prozent des Waldes deutschlandweit unter der Dürre der letzten Sommer. An den Wäldern entlang der Straßen und Wege birgt dies große Gefahren: Zuerst fallen die vertrockneten Äste und Kronen der Bäume auf die Wege, und später versperren umgefallene Bäume ganze Straßen.
Zurzeit wird an vielen Stellen im Hintergrund gearbeitet. Zwei große Verkehrsprojekte könnten für Ratingen eine ganz entscheidende Bedeutung bekommen. Der Unternehmensverband will aus Einpendlern Einwohner machen.
Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.
Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Eine Regelung in der Hausordnung, die das Musizieren, aber nicht andere, lärmintensive Tätigkeiten einschränkt, ist unzulässig. In einer Wohneigentümergesellschaft (WEG) wurde eine solche Regelung per Mehrheitsbeschluss festgelegt. Das LG Frankfurt erklärt dies für unzulässig.
Der Gesetzentwurf für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft. Statt des einmaligen Sachkundenachweises eine Fortbildungspflicht eingeführt. Immobilienverwalter, die zu diesem Zeitpunkt bereits tätig sind, haben im Anschluss noch 6 Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen.
Wenn der Einbau eines Fahrstuhls für einzelne Mieter keinen Gebrauchsvorteil bringt, darf deren Miete auch nicht wegen der Modernisierungsmaßnahme erhöht werden. Das beschloss nun das Landgericht Berlin und gab der klagenden Mieterin Recht.
Für die meisten Mieter dürfte die Nebenkostenabrechnung 2016 noch geringer als im Vorjahr ausfallen. Der aktuelle „Heizspiegel“, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund und co2online, deutet jedoch eine Trendwende an: Die Heizkosten steigen wieder.
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