21.11.2019 Elementarschäden: Mehrheit der Gebäude nicht richtig versichert
Sturm- und Hagelschäden sind durch nahezu jede Gebäudeversicherung abgedeckt. Doch wie sieht es mit anderen Elementarschäden, wie Überschwemmung, Starkregen oder Schneedruck aus? Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) sagt dazu: Die Mehrheit der Gebäude in Deutschland ist in solchen Fällen nicht versichert.
Versicherungsschutz fehlt
Schäden, die durch Erdbeben, Starkregen, Überschwemmung oder zum Beispiel Schneedruck verursacht werden, sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Hier müssen Eigentümer eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abschließen. Im Bundesdurchschnitt verfügen jedoch nur 43 Prozent der Häuser über diesen zusätzlichen Schutz, so der GdV.
Guter Rat: Versicherung prüfen
Viele Eigentümer wissen gar nicht genau, was ihre Versicherung abdeckt. Vor allem wenn, wenn der Abschluss schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, herrscht Unklarheit. In jedem Fall lohnt sich ein kritischer Blick in die eigenen Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Versicherung. Ratsam ist es auch, verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen. Jedoch sollte nicht der Preis ausschlaggebend sein, sondern vor allem die Leistungen und die Erstattungsrichtlinien.
Alokohol, PC- und Spielsucht: Corona treibt mehr Menschen in die Abhängigkeit. Die Fliedner-Klinik verzeichnet steigende Anfrage nach Therapieplätzen. Auch die Rückfallquote bei Patienten wächst.
Auf dem Linneper Weg in Breitscheid wurden entsprechende Schilder aufgestellt. Die Maßnahme der Stadtwerke sei nicht angekündigt worden, ärgert sich ein Anwohner.
Die noch kalten Nächte mit Temperaturen unter null Grad gefährden die zarten Knospen und Blüten. Der Sackerhof steuert mit einer Frostschutzberegnung gegen. Es entstehen faszinierende Bilder.
2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden – dann tritt das neue Gesetz in Kraft. Hierbei können sich die Länder individuell zwischen dem Bundesweg und einem Sonderweg entscheiden. Bundesländer, die den Sonderweg gehen möchten, müssen ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.
Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.
Mieter in Niedersachsen werden in Zukunft besser vor maroden Wohnungen geschützt. Im Gesetz sind Mindeststandards festgelegt, bei Verstößen drohen Vermietern hohe Bußgelder.
Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren.
Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt.
Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.
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