15.03.2018 Eigentumsübergang: Sofort dem Bezirksschornsteinfeger melden
Wer ein Haus kauft, hat in der Regel auch eine Menge Papierkram zu erledigen – da kann man schnell mal den Kopf verlieren. Bereits Mitte des Jahres 2017 führte der Gesetzgeber jedoch eine Regelung ein, die bisher wenig bekannt ist: Der neue Eigentümer eines Gebäudes oder Raumes unterliegt einer unverzüglichen Meldepflicht beim Bezirksschornsteinfeger.
Verstoß gegen Mitteilungspflicht stellt Ordnungswidrigkeit dar
Wer Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes ist, hat nach § 1, Abs. 2, S. 2 des SchfHwG (Schornsteinfegerhandwerk) die Verpflichtung, seinen Namen sowie seine Anschrift unverzüglich nach Eigentumsübergang dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder elektronisch geschehen. Das Versäumen dieser Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Notar hat keine Informationspflicht
Der Notar hat weder die Verpflichtung, die Anzeigepflicht zu erfüllen, noch muss er auf diese hinweisen. Er kann demnach im Fall des eigenen Versäumnisses nicht zur Verantwortung gezogen werden.
(RP) In den kommenden sechs Monaten sind zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ratinger Beratungsunternehmens mit der Analyse von insgesamt 26 Rehakliniken an 21 deutschlandweiten Standorten beschäftigt.
Für die Idee gibt es bereits Vorbilder. Aber in der Region sollen eigene Akzente gesetzt werden.
Der Abschied von Christel Donalies aus dem besonderen Amt hinterlässt eine Lücke, die bisher nicht geschlossen ist.
Seit dem 01. Januar 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Von den neuen Regelungen profitieren Privatleute, Unternehmen und Handwerker gleichermaßen – es gibt jedoch auch potenzielle Streitpunkte. Betroffen sind nur Verträge, die nach dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden.
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
die Jahreswende ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, auch im nächsten Jahr Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2018!
In wenigen Tagen ist es soweit: Silvesterraketen und Böller begrüßen allerorts das neue Jahr. Was für viele ein Vergnügen ist, wird für zahlreiche Eigentümer und Vermieter zum Ärgernis. Bis zu 12.000 Brände und Schäden in Höhe von fast 30 Millionen Euro bilanzieren Versicherungen jedes Jahr, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen errechnete.
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
der Endspurt ist fast geschafft, das Weihnachtsfest naht.
Wir hoffen, dass auch Sie etwas Zeit für Müßiggang finden und das Fest im Kreise Ihrer Lieben genießen können.
Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine besinnliche Zeit.
Weihnachten, das Fest der Liebe, bietet jährlich Anlass zu Ärger und Unmut: Störende Lichter und die Dekorationswut der Nachbarn sorgen regelmäßig für Ärger. Auch Versicherungen haben viel zu tun: Brandfälle in der Weihnachts- und Adventszeit sind keine Seltenheit.
Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen und Heizkesseln das Aus: Sie müssen entsprechend nachgerüstet umgebaut oder stillgelegt werden. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Eigentümer prüfen, ob ihre Anlagen betroffen sind.