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Wohnung in Düsseldorf - Eller
Kaufpreis: 160.000 €
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Schneider Immobilien GmbH
Poststrasse 52
D - 40878 Ratingen
Tel.: + 49 (0) 2102.709400
Fax: + 49 (0) 2102.709401


Service · Aktuelles

23.02.2012 - Guter Rat

Hauskäufer aufgepasst: Seniorengerecht heißt nicht barrierefrei

Guter Rat

Verschiedene Fachtermini und Werbeversprechen in Objektbeschreibungen verwirren Hauskäufer immer wieder. So auch der Begriff „seniorengerecht“ denn er garantiert nicht Barrierefreiheit oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Haltegriffe im Bad. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar Schadensersatz verlangt, weil der Balkonzugang in seinem neu erworbenen Domizil wegen einer hohen Stufe nicht barrierefrei war. Vor Verkauf ist die Wohnung als "seniorengerecht" vermarktet worden.

Laut Gericht hat der Begriff „seniorengerecht“ jedoch keine klar umrissene Bedeutung, aus der sich bestimmte Ausstattungsmerkmale herleiten ließen. Er sei kein Rechtsbegriff mit festem Inhalt. Anders ist die Regelung, wenn der Verkäufer „Barrierefreiheit“ zusagt. Dann regelt die DIN-Norm 18040-2 genau, welche Bedingungen der Wohnraum erfüllen muss.

Immobilienkäufer sollten sich daher vom Haus- oder Wohnungsverkäufer genau erläutern lassen, was konkret mit Versprechungen wie "seniorengerecht", "altersgerecht" oder "behindertenfreundlich" gemeint ist und einen neutralen Berater zu rate ziehen.

Quelle: wohnen im eigentum. die wohneigentümer e.V.
 


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22.02.2012 - Marktdaten

Aufwärtstrend für den Solarmarkt: 140.000 neue Anlagen in 2011

Marktdaten

Heizenergie aus Sonnenkraft ist weiter im Aufwärtstrend. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V.  bekannt gab, ist der Absatzmarkt für Solarwärme-Anlagen in 2011 um knapp elf Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 149.000 neue Sonnenheizungen auf deutschen Dächern installiert, was einer Kollektorfläche von rund 1,27 Millionen Quadratmetern entspricht.

Damit sorgen jetzt 1,66 Millionen Solarthermie-Anlagen in der Bundesrepublik für Warmwasser und/oder Raumheizung. Der Anteil der Solaranlagen, die neben der Warmwasserbereitung auch die Heizung unterstützen, liegt bei etwa 50 Prozent.
 
Die Erholung des Solarthermie-Marktes wird unter anderem auf die stark gestiegenen Energiepreise, auf das gute Winterwetter und die verstärkte Bereitschaft, Geld in Sachwerte anzulegen zurückgeführt. Die Preise für Heizöl stiegen 2011 um knapp 25 Prozent, die von Erdgas um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. "Immer mehr Bürger nehmen die Energiewende selbst in die Hand. Damit machen sie sich unabhängiger von steigenden Preisen fossiler Energieträger und setzen ein starkes Zeichen für den Klimaschutz", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.


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21.02.2012 - Baubranche

Bautipp: Vorsicht beim Kauf von Schlüsselfertigen Häusern

Baubranche

Schlüsselfertige Häuser werden Bauherren als stressfreie und kosteneffektive Alternative zum klassischen Neubauprojekt angepriesen. Doch nach Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) liegen ihnen oftmals nicht einmal die Pläne für ihr zukünftiges Heim vor.

Sehr oft fehlen beispielsweise auch die Energieberechnungen, ohne die eine neutrale Beurteilung und Werteinschätzung schwer möglich ist. Daher empfehlen Bauexperten, sich Baupläne und Berechnungen frühzeitig vorlegen zu lassen. Erweisen sich die Unterlagen als lückenhaft, kann der Interessent nachverhandeln - oder gegebenenfalls die Vertragsverhandlungen abbrechen.

Sind die Verträge erst einmal abgeschlossen, sind Nachverhandlungen fast immer erfolglos.


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20.02.2012 - Mieten und Vermieten

Heizkosten: Nur tatsächlicher Verbrauch darf abgerechnet werden

Mieten und Vermieten

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Heizkostenabrechnung nicht anhand der Vorauszahlungen abgerechnet werden darf (AZ VIII ZR 156/11).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihren Mietern eine Nachzahlung auf Heizkosten verlangt. Dabei legte sie ihre Berechnung dem sogenannten "Abflussprinzip" zugrunde und bezog nur die gezahlten Abschlagszahlungen an den Energieversorger in ihre Kalkulation mit ein. Die Mieter wehrten sich gegen diese Art der Berechnung.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes fiel zugunsten der Mieter aus. Eine Abrechnung nach dem "Abflussprinzip" entspreche laut Gericht nicht der Heizkostenverordnung. Diese besagt, dass nur der tatsächlich verbrauchte Brennstoff abgerechnet werden darf.


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17.02.2012 - Baubranche

Bauexperten kritisieren Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Baubranche

Aktuell heben die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin ihre Grunderwerbssteuer auf fünf Prozent und ziehen damit Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gleich. Nur noch in Bayern, Hessen und Sachsen werden die Bauherren mit lediglich 3,5 Prozent zur Kasse gebeten. Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt nehmen 4,5 Prozent, im Saarland liegt die Grunderwerbsteuer bei vier Prozent.

"Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer in immer mehr Bundesländern rückt das eigene Heim für viele junge Familien in weite Ferne", kritisiert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Neben den gestiegenen Baukosten und den gerade in Ballungsgebieten anziehenden Grundstückspreisen, kommt nun noch die Grunderwerbsteuer als Hindernis hinzu."

Grunderwerbsteuer kassieren die Länder nicht nur auf die Grundstücke, sondern heutzutage in der Regel auf das gesamte Haus. Schuld daran sind laut VPB die Schlüsselfertigimmobilien, für sich inzwischen rund drei Viertel aller Bauherren entscheiden. Auch bei gebrauchten Immobilien haben Käufer schlechtere Karten. Denn die Grunderwerbsteuer, die der Staat bei jedem neuerlichen Verkauf derselben Immobilien wieder in Rechnung stellt, wird auch beim Altbau auf den Gesamtpreis aus Haus und Grundstück fällig.

Das ist nach Ansicht des VPB nicht im Sinne der nachhaltigen Entwicklung. Der VPB spricht sich deshalb mit anderen Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft gegen die weitere Erhöhung und für eine Deckelung der Grunderwerbsteuersätze bei zwei bis maximal drei Prozent aus.


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