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Haus in Ratingen - Homberg
Kaufpreis: 285.000 €
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Schneider Immobilien GmbH
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Tel.: + 49 (0) 2102.709400
Fax: + 49 (0) 2102.709401


Service · Aktuelles

07.09.2010 - Guter Rat

Mit dem hydraulischen Abgleich Geld und Energie sparen

Guter Rat

Energie und damit auch Geld sparen möchten alle Hausbesitzer. Doch nach der Frage des "wie" lohnt es sich laut dem Verband Privater Bauherren insbesondere bei älteren Immobilien, in kleineren Schritten zu denken. Denn bevor sich Hauseigentümer entschließen, neue Heizsysteme, Wärmepumpen oder Solaranlagen anzuschaffen, sollten sie zunächst die bestehenden Anlagen optimieren, sofern ein Austausch der Anlage aus energetischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist.

Dazu zählt beispielsweise der so genannte hydraulische Abgleich, der sich insbesondere bei vielen Altbauten lohnt. „Wer im vergangenen Winter beobachtet hat, wie einzelne Heizkörper sehr heiß wurden, andere dagegen kühl blieben, der sollte diese Wartungsmaßnahme in Betracht ziehen. Das Hochregeln der Pumpenleistung löst das Problem nicht, sondern kostet nur unnötig Strom", erklärt Johannes Deeters, Bausachverständiger des Verbands.

Unter hydraulischem Abgleich verstehen Fachleute die Einregulierung des Heizsystems. Es ist eine Art Feinjustierung. Die ist nötig, denn Heizungswasser fließt stets nach dem Prinzip des geringsten Widerstands. Bei nicht regulierten Anlagen fließt das Wasser meist durch die Umwälzpumpe direkt zum nächstgelegenen Heizkörper. Weiter entfernte Heizkörper werden dagegen nicht ausreichend versorgt und die zugehörigen Räume bleiben kalt.

Früher wurde der Misstand meist durch den Einbau stärkerer Pumpen oder die Erhöhung der Vorlauftemperatur behoben. Das führte aber zu höherem Energieverbrauch und teilweise überheizten Räumen. Beides ist heute nicht mehr erwünscht. Dafür kann das moderne Heizungssystem heute hydraulisch reguliert werden, damit alle Heizkörper optimal versorgt werden.

Ein qualifizierter Heizungsbauer bietet den hydraulischen Abgleich für etwa 500 bis 800 Euro an. Der hydraulische Abgleich ist inzwischen Stand der Technik und wird sogar von der KfW als Bedingung für die Zuteilung bestimmter Fördergelder vorgeschrieben.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.


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06.09.2010 - Marktdaten

14% der Deutschen haben Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung

Marktdaten

Das Statistische Bundesamt teilt aktuell mit, dass 14% der Bevölkerung Deutschlands im Jahr 2008 nach eigener Einschätzung in Wohnungen oder Häusern mit Feuchtigkeitsschäden lebten. Dazu zählen undichte Dächer, feuchte Wände und Fundamente sowie Fäulnis in Fensterrahmen und Fußböden. Dieses Ergebnis wurde aus der Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) 2008 ermittelt.
 
Im europaweiten Vergleich (17%) liegt Deutschland jedoch noch unter dem Durchschnitt. Besonders häufig war ein feuchtes Zuhause in Teilen Osteuropas anzutreffen: So war nahezu jeder Dritte in Ungarn (30,8%), Bulgarien (30,4%) und Slowenien (30,2%) betroffen. Im Gegensatz dazu waren die Quoten in Malta (6,8%) und in den skandinavischen Ländern Finnland (4,4%), Schweden (8,0%) und Dänemark (8,7%) die niedrigsten in der gesamten EU.

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland


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02.09.2010 - Energieeffizienz

Wärmepumpen arbeiten nicht überall effizient

Energieeffizienz

Wärmepumpen gelten als sparsame Alternative zur herkömmlichen Heizung und werden entsprechend beworben. Dabei funktionieren Wärmepumpen nur unter bestimmten Bedingungen optimal.

Wirklich effizient arbeiten Wärmepumpen nur bei niedrigen Heizungsvorlauftemperaturen, also ideal für Fußboden und Wandheizungen, und in Verbindung mit einer guten Wärmedämmung. Dies wird laut Verband Privater Bauherren in der Werbung gerne verschwiegen, beobachtet der Verbraucherschutzverband. Auch kaum bekannt: Bei besonders niedrigen Außentemperaturen reicht die Wärmepumpe zur Heizung nicht mehr aus, oft muss dann eine elektrische Zusatzheizung benutzt werden. Und die treibt die Stromrechnung dann kräftig in die Höhe.

Aus diesem Grund rät der Verband Privater Bauherren, vor dem Kauf einer Wärmepumpe einen qualifizierten und unabhängigen Energieberater einzuschalten. Der klärt, ob Gebäude und Wärmepumpe optimal aufeinander abgestimmt sind und ob sich diese Investition lohnt.
 


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01.09.2010 - Guter Rat

Wichtige Tipps zur Hausratsversicherung

Guter Rat

Oft folgt nach einem Einbruch der doppelte Schock. Denn nicht nur die eigenen Wertgegenstände haben die Diebe mitgenommen. Auch der von Freunden ausgeliehene Laptop, der geborgte iPod oder die von Verwandten anvertraute Kamera wurden gestohlen.

Versicherungsexperte Christian Lübke von der Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ weiß Rat: „Auch Leihgaben von Familie oder Freunden sind versichert. Sie müssen aber belegen, dass diese vorübergehend in Ihrem Besitz waren.“

Die wichtigsten Tipps für eine unkomplizierte Schadenregulierung

  • Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, 77 Prozent der deutschen Haushalte werden dadurch geschützt.
     
  • Melden Sie teure Anschaffungen Ihrem Versicherer. Vereinbaren Sie einen Unterversicherungsverzicht.
     
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über eine Gefahrenerhöhung. Stehen z.B. Gerüstarbeiten an, können Einbrecher leichter eindringen. Dies muss der Versicherung gemeldet werden.
     
  • Sammeln Sie Quittungen, Rechnungen und Belege von Besitzgegenständen und Neuanschaffungen. Fotografieren Sie bereits im Vorfeld Ihre Einrichtung und wertvolle Dinge.

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31.08.2010 - Mieten und Vermieten

Vermieter haftet für Müllgebühren

Mieten und Vermieten

In einem aktuellen Urteil hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden, dass Wohnungseigentümer für die Müllgebühren ihrer Mieter haften müssen (AZ 4 K 311/10.NW).

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Primasens von einem Wohnungseigentümer Müllgebühren in der Höhe von 278 € verlangt, die der Mieter der Stadt für die Jahre 2006 und 2007 schuldete. Da der Mieter nicht zahlte, wandte sich die Stadt an den Eigentümer bzgl. der offenen Posten.

Laut Richterbeschluss ist der Vermieter für den Müll auf seinem Grundstück verantwortlich und ebenfalls Schuldner der Entsorgungsgebühren. Daher kann die Stadt die Gebühren von ihm einfordern. Dem Vermieter bleibt nun nur noch die Möglichkeit, das Geld in einem zivilrechtlichen Prozess zurückzufordern.


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am 5. September 2010 von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
im der Stadthalle Ratingen / Dumeklemmerhalle,
Schützenstraße 1 / Europaring

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